Auch wenn Tagesgeldkonten nicht als typische Geldanlage zu Steuereinsparzwecken angesehen werden kann, so gibt es doch Möglichkeiten Steuer zu sparen und von den Neuerungen der Abgeltungssteuer zu profitieren.
Worauf Sie achten müssen, sagt Ihnen unser Ratgeber:
Steuern sparen mit einem Freistellungsauftrag für Ihr Tagesgeld
Noch bis vor kurzem griff die Zinsertragssteuer auf die aus dem Tagesgeld erzielten Zinserträge mit den bekannten 30% zur Jahressteuererklärung. Den Betrag konnten Sie per Freistellungsauftrag einsparen, sofern Sie unter der Sparerfreigrenze lagen. Diese Grenze lag für Unverheiratete bei 801,- € und für Verheiratete bei gemeinsamer Veranlagung bei 1.602,- € Zinsertrag pro Jahr.
Seit 2009 gibt es die Abgeltungssteuer: Sie zahlen für Zinserträge, die über dem Sparerpauschbetrag von 801,- € o pro Person 25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Diese werden direkt von der kontoführenden Bank an das zuständige Finanzamt abgeführt. Der Sparer kann sich im Rahmen seiner Einkommenssteuererklärung eventuell zu viel gezahlte Steuer vom Finanzamt zurückholen.
Um die Erträge auf Zinsgewinne von Ihrem Tagesgeldkonto direkt steuerfrei einnehmen zu können müssen Sie also mit seinem gesamten Zinserträgen unterhalb der Freigrenzen liegen UND einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge bei seiner kontoführenden Bank gestellt haben, welcher dem Kreditinstitut mitteilt, bis zu welcher Höhe Ihnen die Zinserträge steuerfrei anzurechnen sind.
Wie schon zuvor können Sie den Freibetrag neben dem Tagesgeldkonto auf verschiedenen Anlageformen aufteilen und müssen nur darauf achten, dass die Summe der Zinserträge den Maximalbetrag nicht überschreitet.
Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag für Ihre Erträge aus dem Tagesgeldkonto gestellt haben, führt das Kreditinstitut den entsprechenden Steueranteil erst einmal für Sie ab. Mit der Bestätigung darüber können Sie sich am Ende des Jahres dann die zu viel gezahlten Steuern in der Einkommenssteuererklärung zurückholen.
Zinsertragssteuer und Abgeltungssteuer auf Ihr Tagesgeld
Wenn Sie nur ein geringes Einkommen und Sparvolumen haben und nicht jedes Mal einen Freistellungsauftrag erteilen wollen, können Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Wenn diese der Bank vorliegt, werden Ihnen auch Zinserträge oberhalb des Freibetrages steuerfrei ausgezahlt. Als kluger Anleger haben Sie nun trotz Abgeltungssteuer eine höhere Rendite.
Vorteile durch die Abgeltungssteuer genießen Sie als Anleger insbesondere wenn:
- Sie einen sehr hohen Betrag mit Zinsanlagen sehr sicher angelegt haben, zum Beispiel als Tagesgeld auf dem Tagesgeldkonto
- Sie früher Spekulationssteuer gezahlt haben, weil Sie Aktien-Gewinne vor der 12-Monatsfrist nutzen
- für Depotoptimierer, denn bisher waren Depotoptimierungen und Rebalancieren wegen der Spekulationssteuer innerhalb von 12 Monaten unmöglich
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